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Videoüberwachung im Gesetz: Was gilt es zu beachten?

Unterschiedliche Gründe können dazu führen, dass Sie eine Videoüberwachung installieren möchten. Da die Anzahl an Einbrüchen in den letzten Jahren stetig zugenommen hat, fühlen sich viele Menschen in ihren eigenen vier Wänden nicht mehr sicher. So entschieden sich viele für eine Videoüberwachung im privaten Bereich. In diesem Fall steht einer Videoüberwachung per Gesetz nichts im Wege, solange Sie sich bei der Überwachung auf Ihr eigenes Grundstück beschränken. Mithilfe einer Videoüberwachung werden Sie schnell auf potenzielle Eindringlinge aufmerksam, sodass ein Einbruch vorgebeugt werden kann. Auch kann das Videomaterial dazu genutzt werden, um Straftaten aufzuklären. Ob im privaten Bereich oder im Arbeitsumfeld, eine Videoüberwachung ist per Gesetz erlaubt, wenn einige wichtige Punkte beachtet werden. Was genau bei der Videoüberwachung laut Gesetz erlaubt ist, wollen wir Ihnen im folgenden Beitrag erläutern.

Der private Bereich: Wie ist die Videoüberwachung im Gesetz erlaubt?

Bei der allgemein erlaubten Videoüberwachung im privaten Bereich müssen bestimmte Richtlinien eingehalten werden. Wichtig ist zunächst, dass Ihnen die Videoüberwachung laut Gesetz nur auf dem eigenen, allein genutzten Grundstück zugelassen wird. Öffentlicher Raum wie Gehwege oder Straßen dürfen genauso wenig aufgezeichnet werden, wie das Grundstück des Nachbarn. Außerdem dürfen die Aufnahmen niemals öffentlich zugänglich für Dritte sein und sollten regelmäßig gelöscht werden. In Mehrfamilienhäusern wird die Nutzung einer Videoüberwachung erschwert, aber nicht verboten. Am besten sprechen Sie mit einem Fachmann wie Adverbis Security, der Ihnen alle Details zur Nutzung einer Kamera erläutern kann. So steht Ihrer Videoüberwachung laut Gesetz nichts mehr im Wege.

Wichtige Informationen für Unternehmen: Die Videoüberwachung im Gesetz

Eine Videoüberwachung ist für die meisten Unternehmen unabdingbar, um sich vor eventuellen Eindringlingen zu schützen. Doch was ist bei der Videoüberwachung gesetzlich erlaubt? Grundsätzlich ist eine Videoüberwachung erlaubt, wenn sie dem Zweck verfolgt, das Unternehmenseigentum und Hausrecht zu schützen. Auch hier ist es wichtig, dass Sie allein Ihr Grundstück und nicht das eines Nachbarunternehmens aufzeichnen. Zusätzlich ist ein Hinweisschild, das die Besucher auf die Videoüberwachung aufmerksam macht, Pflicht. Da es bei der Videoüberwachung im Gesetz einige wichtige Punkte zu beachten gibt, sollten Sie vor der Installation mit einem Fachmann sprechen. Dieser kann Ihnen ganz genau sagen, inwieweit die Videoüberwachung zulässig ist. Schließlich soll diese Ihnen ein Gefühl von Sicherheit geben und keine zusätzlichen Probleme mit sich bringen.

Die Vorteile einer Videoüberwachung im praktischen Überblick

Ganz gleich, ob im privaten Bereich oder bei Unternehmen, viele Menschen setzen mittlerweile auf eine Videoüberwachung. Hier wollen wir Ihnen die Vorteile einer Videoüberwachung noch einmal im Überblick darstellen:

• Sicherheitsgefühl zu Hause und am Arbeitsplatz
• Aufklärung von Einbrüchen, Vandalismus oder Nachbarschaftsstreitigkeiten
• Abschreckende Wirkung einer Kamera zur Vorbeugung von Straftaten
• Aufklärung von Straftaten durch Videoaufzeichnung als Beweismaterial

Am Ende ist eine Videoüberwachung per Gesetz in unterschiedlichen Bereichen erlaubt. Besprechen Sie Ihre konkrete Situation am besten im Vorfeld mit Experten oder kontaktieren Sie uns unverbindlich und schnell. So steht Ihrer Videoüberwachung am Ende nichts mehr im Wege und Sie gehen potenziellen Fehlern bei der Installation aus dem Weg.

REFERENZEN